Michaela Noll, MdB

Bericht aus Berlin vom 03.07.2020

Liebe Leserinnen und Leser,

eine turbulente, ereignisreiche Sitzungswoche in Berlin neigt sich dem Ende zu und danach beginnt die parlamentarische Sommerpause. Viele wichtige Verbesserungen konnten wir noch erzielen, weshalb ich zufrieden in die Sommerpause gehe. Gemeinsam haben wir wichtige Hilfen auf den Weg gebracht und Impulse gesetzt, um stärker durch diese Krise zu kommen.

Ich bedaure sehr, dass wir es noch nicht geschafft haben zu einer Einigung im Wahlrecht zu kommen. Wir wollen keinen immer weiter aufgeblähten Bundestag, sondern ein Parlament, das arbeitsfähig bleibt. Die Zeit wird knapp, aber ich bin optimistisch, dass wir noch eine Lösung hinbekommen. Ein guter Vorschlag liegt vor, jetzt muss die SPD sich bewegen.

Ich hoffe, dass Sie es ruhig angehen lassen können und die Ferien genießen. Nun wünsche ich Ihnen eine gute Lektüre!

Herzliche Grüße

Ihre

Michaela Noll

Europa kann jetzt vieles richtig machen

Am vergangenen Mittwoch hat Deutschland unter dem Motto "Gemeinsam. Europa wieder stark machen" die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland hat in den nächsten 6 Monaten die Chance, Europa entscheidend mitzugestalten. Der größte Arbeitsschwerpunkt dieser Ratspräsidentschaft wird sein, die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie dauerhaft und sozial zu bewältigen. Daneben soll auch über die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien verhandelt werden. Auch stehen wichtige Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Digitalisierung und Europas Rolle in der Welt auf der Agenda.

Die anstehenden Entscheidungen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft werden Europa auf Jahre hinaus prägen. Es sind entscheidende Wochen und Monate für unsere gemeinsame Zukunft und unseren Wohlstand. Unser erklärtes Ziel ist und bleibt ein neues Maß an politischer und wirtschaftlicher Souveränität Europas. Dabei folgen wir dem Grundsatz, dass europäische Solidarität und Solidität langfristig nur als schlagkräftige Einheit funktionieren können. Ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass diese Ratspräsidentschaft unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel als erfahrene Krisenmanagerin, die Aufgaben der heutigen Zeit meistert und unser Europa wieder enger zusammenführt.

Bundestag erarbeitet sich Vertrauen in der Krise

Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist ein Marathonlauf – gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Dabei ist eine offene und kritische parlamentarische Debatte der beste Schutz vor Krisen-Populismus und exekutiver Selbstüberschätzung. An diesem Anspruch sollten wir uns immer messen lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für eine verlässliche und pragmatische Krisenpolitik. Eine Politik, die ganz bewusst alle Bürgerinnen und Bürger, Regionen und Branchen fest im Blick behält.

Endlich! Verschärfungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder

Staufen, Lügde, Münster sowie neue Erkenntnisse aus Bergisch-Gladbach mit der schier unvorstellbaren Zahl von 30.000 Tatverdächtigen zeigen das erschütternde Ausmaß von Kindesmissbrauch in Deutschland und seine Verbreitung über das Internet. Angesichts der Dimension dieser systematisch organisierten Gräueltaten müssen wir ein ganz klares Signal aussenden, dass der Schutz unserer Kinder oberste Priorität hat und die Täter mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft werden. Wir werden im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie nicht nachlassen.

Bundesjustizministerin Lambrecht hat ihre Eckpunkte zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder vorgestellt. Ich freue mich, dass sie auf Drängen der Union und nach der wichtigen Vorarbeit von NRW-Innenminister Herbert Reul, schärfere Strafen und Eingangsvoraussetzungen sowie die Weiterqualifizierung von Richterinnen und Richtern angekündigt hat. Zu bedauern ist aber, dass es so spät kommt. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits im Februar 2019 umfassende Maßnahmen in einem Positionspapier vorgeschlagen.

Die Vorschläge der Justizministerin sind gut, können aber noch um wichtige Punkte ausgeweitet werden. Wir wollen den Behörden wirklich alle Ermittlungs-Instrumente in die Hand geben. Auch die Betreiber von Handelsplattformen im Darknet, in denen Kinderpornographie angeboten wird, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Es muss möglich sein, Daten verdeckt zu beschlagnahmen, ohne die Täter vorzeitig zu warnen und Untersuchungshaft soll auch bei Besitz von Kinderpornografie leichter angeordnet werden. Die Zeit drängt, die Bundesjustizministerin sollte die Sommerpause nutzen. Kein Täter darf sich in unserem Land sicher fühlen!

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Zur Ankurbelung der Wirtschaft haben wir am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung weitere steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Der Umsatzsteuersatz wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % abgesenkt. Familien erhalten einen Kindergeldbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet erhöht. Die Menschen in Deutschland können in der Breite von diesen Maßnahmen profitieren. Auch Unternehmen und Arbeitgeber werden entlastet etwa mit der befristeten Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro oder über eine Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. Mit diesen und anderen Maßnahmen geben wir gezielte Impulse für die Wirtschaft, um so die Folgen der Corona-Krise rasch zu überwinden.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

In erster Lesung wurde die Gesetzesänderung von Art. 104a und 143h GG beraten, mit der wir die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit bestimmte im Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossene Hilfen für die Kommunen umgesetzt werden können: Zum einen wird der Bund die Kommunen dauerhaft entlasten, indem er einen höheren Anteil der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernimmt. In Art. 104c GG wird klargestellt, dass die Bundesauftragsverwaltung im Bereich KdU erst ab 75 % Bundesanteil an den Ausgaben einsetzt. Der neue Art. 143h GG soll es Bund und Ländern einmalig ermöglichen, coronabedingte Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020 zu kompensieren. Diese Regelung soll am 31. Dezember 2020 außer Kraft treten.

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

In erster Lesung haben wir ein Gesetz beraten, mit dem wir für die Aufstellung von Kandidaten zu Bundestagswahlen Folgerungen aus der Coronakrise ziehen. Die Erfahrungen mit der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Situationen eintreten können, in denen physische Versammlungen zur Kandidatenaufstellung nicht möglich sind. Daher soll künftig in Fällen von Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages feststellen können, dass solche Versammlungen ganz oder teilweise unmöglich sind. In der Folge eines solchen Beschlusses wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung die Einzelheiten festzulegen, unter denen Kandidaten etwa auch ohne physische, aber andere Arten von Versammlungen aufgestellt werden können, unter Umständen auch per Briefwahl.

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Wir haben die Leistungen und die Qualität der außerklinischen Intensivpflege verbessert. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im parlamentarischen Verfahren sehr intensiv mit den Sorgen rund um den Leistungsort von außerklinischer Intensivpflege beschäftigt und schließlich zusätzliche Klarstellungen im Sinne der Selbstbestimmung der Betroffenen vereinbart. In § 37c SGB V wird nun noch deutlicher gemacht, dass bei Feststellung von Mängeln in der außerklinischen Intensivpflege Krankenkasse, Medizinischer Dienst und die Betroffenen gemeinsam nach Lösungen zur Verbesserung der Versorgung suchen. Zugleich bleibt es bei dem ebenfalls selbstverständlichen Grundsatz, dass Leistungen, für deren Finanzierung die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden, den vom Gesetzgeber verlangten Qualitätsanspruch erfüllen müssen. Ein diese Woche ebenfalls vom Gesundheitsausschuss angenommener Änderungsantrag stellt klar, dass dies auch für ambulant betreute Wohnformen der Behindertenhilfe gilt. Fehlanreize werden mit einer Absenkung der Eigenanteile in der vollstationären Intensivpflege vermieden. Ebenfalls werden Neuerungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation vorgenommen. 

Deutsche Krankenhäuser in Zahlen

Das deutsche Gesundheitssystem verfügt über eine weltweit einzigartig dicht ausgebaute klinische und medizinische Infrastruktur. So gibt es in Deutschland insgesamt 1.927 Krankenhäuser, in denen im vergangenen Jahr 19,7 Millionen Patienten behandelt wurden. Die damit verbundenen Kosten lagen bei 105,7 Milliarden Euro. Bei der Versorgungsdichte mit Intensivbetten lag Deutschland schon vor der Corona-Krise mit 33,9 Betten je 100.000 Einwohnern (2017) deutlich vor vergleichbaren OECD-Staaten wie Österreich (28,9; Stand 2018), den USA (25,8; Stand 2018) oder Frankreich (16,3; Stand 2018).
(Quelle: Destatis, Bundesministerium für Gesundheit)

Highlight im Neanderthal

Das Werk ist vollbracht. Pünktlich zu den Sommerferien in NRW stürmten die ersten Kinder den großartigen Steinzeitspielplatz gegenüber des Neanderthal Museums, der letzte Woche eröffnet wurde. Ich wünsche Groß und Klein mit diesem neuen Highlight viel Freude!

Und Ihnen allen einen fröhlichen Sommer mit vielen spannenden Erlebnissen. Bleiben Sie bitte gesund!