Bericht aus Berlin vom 21.05.2021

Liebe Leserinnen und Leser,
die Infektionszahlen gehen erfreulicherweise zurück. Das ist auch auf die Bundesnotbremse zurückzuführen, die klare Regelungen für ganz Deutschland geschaffen hat. Zugleich nimmt das Impfen immer mehr an Fahrt auf. Die Chancen stehen gut, dass wir nach Pfingsten behutsam und Stück für Stück mehr Normalität zulassen können. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, denn die neue, indische Variante des Virus greift um sich.
Bis zum letzten Tag dieser Legislaturperiode werden wir intensiv für unser Land arbeiten! In dieser drittletzten Sitzungswoche werden wir über zwei Dutzend Gesetze im Deutschen Bundestag abschließend beraten. An weiteren wichtigen Gesetzen arbeiten wir mit Hochdruck, damit wir noch Verbesserungen an vielen Stellen auf den Weg bringen können.
Viel Freude beim Lesen des Newsletters.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Herzliche Grüße
Ihre Michael Noll
Deutschland steht an der Seite Israels
Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verurteilen wir den anhaltenden Raketenbeschuss Israels durch die terroristische Hamas aufs Schärfste. Diese Eskalation der Gewalt und die Inkaufnahme ziviler Opfer – jüdischer ebenso wie muslimischer – muss sofort enden. Die Hamas trägt die volle Verantwortung für die Eskalation der Gewalt, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Sie nimmt zivile Opfer auch in den eigenen Reihen sowie die Zerstörung wichtiger Infrastruktur billigend in Kauf, um eigene politische Ziele durchzusetzen. Das ist zynisch und schadet vor allem den Interessen der jungen palästinensischen Bevölkerung, die sich mehrheitlich nach Frieden, Bildung und wirtschaftlicher Perspektive sehnt.
Hier haben wir eine klare Haltung: Israel hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sein eigenes Staatsgebiet und die eigene Bevölkerung zu schützen. Hierfür erhält Israel selbstverständlich die volle Unterstützung Deutschlands. Die Sicherheit Israels ist und bleibt Teil der deutschen Staatsräson.
Die Angriffe auf Israel haben inzwischen auch eine innenpolitische Dimension. Demonstrationen sind Ausdruck unserer freiheitlichen Grundordnung. Dass die Eskalation der Gewalt gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger auch hierzulande zu abscheulichen antisemitischen Entgleisungen geführt hat, ist nicht hinzunehmen. Diese Straftaten müssen mit aller Härte des Rechtsstaats geahndet und verurteilt werden. Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz. Auch hierfür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion entschieden ein.
Die Lösung der Konflikte im Nahen und Mittleren Osten bleibt eine zentrale Aufgabe für die internationale Diplomatie. Dabei sollten Deutschland und die gesamte EU sich eng mit der US-Administration koordinieren und deren Verhandlungsbemühungen unterstützen. Ersetzen kann die EU die Führungsrolle der USA nicht. Trotz der sich wieder verhärtenden Fronten bleibt das Ziel einer verhandelten Zweistaatenlösung mit einem jüdischen und demokratischen Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat, die friedlich Seite an Seite leben, ein zentrales außenpolitisches Anliegen, für das sich die CDU/CSU-Fraktion einsetzt.
Gesetz zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule
In den letzten Jahren wurde in einer Gesetz zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe der quantitative und qualitative Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren erfolgreich vorangetrieben.
Rechtlich begleitet wurden diese Vorhaben insbesondere durch die Einführung der entsprechenden Ansprüche von Kindern auf Förderung in der Kindertagesbetreuung. Auch die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder wurden und werden in allen Ländern ausgebaut. Dennoch kann die Nachfrage nach wie vor nicht gedeckt werden. Das hat zur Folge, dass Teilhabechancen für Grundschulkinder ungenutzt bleiben. Außerdem stellt dies berufstätige, arbeitsuchende oder sich in der Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor große Herausforderungen.
Ferner wird Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen die Fachkräftegewinnung und -sicherung erschwert. Mit Blick auf das gesamte Bundesgebiet manifestieren sich hinsichtlich der Verfügbarkeit und Ausgestaltung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zwischen den Ländern und Kommunen erhebliche Unterschiede. Daher wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vereinbart.
Dieser Anspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und in einem gestuften Verfahren geregelt werden. Der Rechtsanspruch beginnt mit der 1. Klasse am 1. August 2026. Die Klassen 2, 3 und 4 folgen je ein Jahr später. Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden dazu beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vom Bund im Umfang von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützt.
Im Jahr 2020 hat der Bundeshaushalt dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon stehen bis zu 750 Millionen Euro im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung. Die hieraus bis zum 31. Dezember 2021 nicht verausgabten Bundesmittel werden ebenfalls dem Zwecke des Ganztagsfinanzhilfegesetzes zugeführt. Im Jahr 2021 stellt der Bund dem Sondervermögen weitere 1 Milliarde Euro bereit.
Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Förderung der Teilhabe von Kindern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben sind wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Ein wichtiges Element zur Erreichung dieser Ziele ist deswegen der Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen
Die Ganztagsbetreuung ermöglicht eine Förderung für jedes anspruchsberechtigte Kind und trägt zu mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern bei. Der Anspruch wird außerdem insbesondere bei Frauen zu einer höheren Erwerbstätigkeit und somit zu höheren Einkommen und in der Folge zu einer besseren Altersvorsorge beitragen.
Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten
In ihrem Jahresbericht schildert die Wehrbeauftragte die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im vergangenen Jahr. Umfangreiche Kräfte waren vor allem in Amtshilfemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sowie in den Auslandseinsätzen gebunden. Hinsichtlich der Personalangelegenheiten löste die Entscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, die Auswahlkonferenzen zur Übernahme in das Statusverhältnis eines Berufssoldaten pandemiebedingt nicht durchzuführen, für Unmut bei den betroffenen Soldaten. Unverändert kritisch bewertet werden die überlange Dauer von gerichtlichen Disziplinarverfahren und die damit zusammenhängenden laufbahnrechtlichen Nachteile sowie psychische Belastungen für die Soldatinnen und Soldaten.
Infektionsschutzgesetzes
In zweiter und dritter Lesung haben wir ein Gesetz beschlossen, das Konkretisierungen am Infektionsschutzgesetz vornimmt. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung einer Regelung, durch die per Flugzeug nach Deutschland Einreisende bereits vor Abflug einen Corona-Test vorweisen müssen. Außerdem soll der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen klargestellt werden.
Die Ausbildung in Präsenz bei praktischen Ausbildungsabschnitten soll auch über dem Inzidenzwert von 165 für Hochschulen ermöglicht werden, wenn besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen erforderlich sind. Für Aus- und Fortbildungseinrichtungen von Polizei und Rettungsdiensten werden ebenso wie für einsatzrelevante Aus- und Fortbildungen im Bereich der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes spezifische Ausnahmen geschaffen.
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Dieses Gesetz beschließt, dass die Stiftung „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ umbenannt wird. Die für die jährlichen Sonderzahlungen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 an die Betroffenen ausgezahlt. So kann die Lebenssituation der thalidomidgeschädigten Menschen im Alter verbessert und einem Wertverlust des verfügbaren Stiftungsvermögens vorgebeugt werden. Schließlich wird durch die Abschmelzung des Kapitalstocks die Grundlage für eine auch zukünftig angemessene Projektförderung geschaffen.
Neues Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat eine neues Urheberrecht auf den Weg gebracht und bringt damit Netzkultur und Schutz geistigen Eigentums miteinander in Einklang.
Kreativität im Netz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit lassen sich auch in der digitalen Welt mit einem deutlich verbesserten Schutz von Eigentumsrechten verbinden. Das zeigen wir mit dieser Reform.
Facebook & Co. nehmen wir endlich in die urheberrechtliche Verantwortung für die durch Nutzer hochgeladenen Inhalte. Nur so schaffen wir einen fairen Ausgleich der Interessen im Netz. Künstler und Kreative bringen wir damit auf Augenhöhe mit den werbefinanzierten Plattformen. Mit einem direkten Vergütungsanspruch gegen die großen Plattformen sowie dem massiven Ausbau von Lizenzierungen im Netz schützen wir ihr geistiges Eigentum und stärken ihre wirtschaftlichen Interessen. Zugleich verbessern wir den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts, was angesichts von Zweckentfremdung von Inhalten etwa durch politische Interessengruppen längst überfällig war.
Für uns als Union ist dabei klar: Ein Overblocking darf es nicht geben. Die Meinungs- und Informationsfreiheit muss gerade auch im Netz geschützt werden. Um Overblocking auch langfristig auszuschließen, gewähren wir künftig Wissenschaft und Forschung einen besseren Einblick in die Praxis der Online-Plattformen.
Die Reform ist ein Meilenstein für die Stärkung der Rechte von Künstlern, Kreativen und Rechteinhabern sowie für den Schutz der Informations-, Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Nutzer. Mit dem neuen Urheberrecht beschließen wir die lange erwartete Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer, Plattformen und Urheber. Es gilt eine gesetzliche Übergangsfrist für die Anwendbarkeit des UrhDaG bis zum 1. August 202. Dies gibt den Diensteanbietern Zeit, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Urheberrechtsnovelle zu schaffen.
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
In erster Lesung haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den die Wahlwerbung von Parteien besser geregelt werden soll. Um die vom Grundgesetz vorgegebene Rolle der Parteien und ihre Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes in Wahlen zur Geltung zu bringen, wird im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt. Durch besondere Regelungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz wird diese Regelung zudem auf die Wahlwerbung anderer Wahlvorschlagsträger übertragen.
Immer mehr Väter beantragen Elterngeld
2020 haben 462 300 Väter in Deutschland Elterngeld in Anspruch genommen, das waren 25 Prozent aller beziehenden Personen. Das ist ein Plus von vier Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2015. Im Vergleich der Bundesländer bezogen Väter aus Sachsen mit einem Anteil von 30 Prozent am häufigsten Elterngeld. Berlin folgt an zweiter Stelle mit 27,7 Prozent. Schlusslicht sind das Saarland (19,1 Prozent) und Bremen (20,7 Prozent).
Trotz dieses steigenden Trends bleibt die Dauer der Arbeitsunterbrechung von Vätern hinter derer der Mütter zurück. Knapp drei von vier Männern planten 2020 mit der minimalen Elterngeldbezugsdauer von zwei Monaten, während die meisten Frauen (62 Prozent) für einen Zeitraum von zehn bis zwölf Monaten Elterngeld beantragten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Tierschutz
Wir haben in dieser Sitzungswoche zwei wichtige Tierschutzgesetze beschlossen. Zum einen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, das Kükentöten ab Ende dieses Jahres zu beenden. Das ist ein großer Erfolg für das Tierwohl, an dem Wissenschaft und Geflügelbranche seit Jahren unter Hochdruck gearbeitet haben. Denn unsere hochmodernen, wettbewerbsfähigen Unternehmen der Geflügelwirtschaft setzen innovative technische Verfahren ‚made in Germany‘ zur Bestimmung des Geschlechts von Eintagsküken ein. Mittels dieser Verfahren kann bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht ermittelt werden. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden, so dass die Tötung dieser Küken entfällt. Damit sind deutsche Brütereien weltweit Vorreiter beim Tierschutz.
Darüber hinaus benötigen wir dringend ein EU-weites Verbot des Kükentötens. Das Engagement unserer einheimischen Geflügelwirtschaft darf nicht dazu führen, dass stattdessen Küken und Eier aus anderen Ländern importiert werden. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher muss klar erkennen können, unter welchen Bedingungen ein tierisches Lebensmittel hergestellt wurde. Die europäische Eierkennzeichnung muss deshalb auf verarbeitete Produkte ausgeweitet werden. Mehr Transparenz ist das Ziel, davon profitieren Verbraucher und die Tiere.
Zum anderen werden bisher nicht hinreichend umgesetzte Aspekte der im Jahr 2013 erlassenen EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere aufgenommen. Unter anderem wird geregelt, dass Kontrollen von Versuchstiereinrichtungen nach einer Risikoanalyse und ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigungen erfolgen.
Tiere haben eine Seele und sind nicht irgendeine Ware
Hundewelpen sind gefragt: Schon vor der Corona-Pandemie lebten laut Statistischem Bundesamt rund zehn Millionen Hunde in deutschen Haushalten – und Züchter berichten seit Monaten von einer anhaltend großen Nachfrage nach Hundewelpen.
Wer einen Hund kaufen und halten will, trägt besondere Verantwortung! Denn Hundewelpen, die in den ersten Lebenswochen unter schlechten Bedingungen gezüchtet und gehalten wurden, können das oft nie wieder aufholen. Sie sind häufig krank und verhaltensgestört – und brauchen kostspielige Behandlungen.
Der illegale Welpenhandel – vor allem aus dem Ausland - boomt und wird zum Problem, vor allem für die Tiere. Angeboten werden die Tiere häufig über Internetplattformen und Social-Media-Kanälen. Sie werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen, viel zu früh vom Muttertier getrennt, sie werden weder entwurmt noch mit wichtigen Impfungen versorgt.
Die Folge ist, dass die Tiere oft geschwächt oder sogar krank übergeben werden und intensive tierärztliche Hilfe brauchen – mit entsprechend hohen Kosten für die Halterinnen und Halter. Darum und weil sie später oft unter Verhaltensproblemen leiden, landen sie schnell im Tierheim, was diese vor große Herausforderungen stellt.
Deshalb haben wir eine Verbraucherinformation gestartet, um mögliche Hundekäufer zu informieren. Denn es gibt Anzeichen für unseriöse Angebote. Das sind unter anderem:
- Fehlende Angaben - beispielsweise zum Alter der Welpen, zur Rasse oder zu Impfungen.
- Anbieter treten anonym auf oder haben verschiedene Rassen im Angebot.
- Verkäufer bieten eine Lieferung oder eine Übergabe an einem willkürlichen Treffpunkt an.
Wer einen Welpen kauft, sollte deshalb vor allem auf die folgenden Punkte achten:
- Die Welpen sollten vor Ort beim Züchter gekauft oder aus einem Tierheim übernommen werden.
- Das Muttertier sollte beim Kauf unbedingt anwesend sein.
- Die Welpen sollten nachweisbar geimpft und älter als acht Wochen sein.
- Ein Kauf sollte grundsätzlich gut vorbereitet werden und nicht spontan erfolgen.
Kooperationspartner der Initiative sind die Bundestierärztekammer, der Bundesverband praktizierender Tierärzte, der Bundesverband der beamteten Tierärzte sowie die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.bmel.de/welpenhandel